Sammelwagen

Abnahme von Probenahmegeräten in Tanksammelwagen

Für die Probenahme der im Rahmen der Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV) benötigten Proben für die Untersuchung auf die zu bewertenden Parameter werden hauptsächlich vollautomatische Probenahmeanlagen in Milchsammelfahrzeugen eingesetzt. Diese Anlagen dienen der korrekten automatischen Probenahme aus der zur Abholung bereit gestellten Milch der Milcherzeuger und müssen nach DIN 11868-2 eine Typprüfung haben.

Anlagen in Milchsammelwagen für die Entnahme von Proben (Probenahmeanlagen) dürfen nur verwendet werden, wenn diese nach DIN 11868-1 geprüft sind. Die Erstzulassung sowie die jährlichen bzw. halbjährlichen Haupt- und Wiederholungsprüfungen sowie die Prüfungen nach technischen Veränderungen der Probenahmeanlagen von Milchsammelwagen sind im Rahmen der Rohmilchgüteverordnung verpflichtend vorgeschrieben.


Empfehlung zur Verwendung der entsprechenden Mindestprüfmengen einzelner Typen von Probenahmeanlagen
 

Das Regierungspräsidium kann sich hierbei der zugelassenen Prüfstelle (Milchprüfring Baden-Württemberg e.V.) als technischen Sachverständigen bedienen.

Eine Probenahmeanlage, die bei einer Hauptprüfung den Anforderungen erst bei einem zweiten oder weiteren Wiederholungsprüfungsdurchgang genügt, ist spätestens nach einem halben Jahr erneut einer Hauptprüfung zu unterziehen. 

Die Abnahme einer Probenahmeanlage verläuft nach den Vorgaben aus der DIN 11868 Teil 1 und umfasst im Wesentlichen neben den allgemeinen Anforderungen die Prüfung auf Repräsentativität und Verschleppung. Für die Fahrer von Milchsammelfahrzeugen führt der Milchprüfring Schulungen der Fahrer rund um das Thema Milch und Probenahme durch.

Für die Probenahme werden Probeflaschen eingesetzt welche mit einem Barcode versehen sind um eine eindeutige Zuordnung zum Milcherzeuger gewährleisten zu können. Probeflaschen welche für die Keimzahlbestimmung vorgesehen sind werden bereits mit Konservierungsmittel vorbereitet, damit ab der Probenabfüllung durch das Probenahmegerät eine Keimvermehrung ausgeschlossen werden kann.

Probennahmeanlagen in Milchsammelwagen Teil 2: Typprüfung DIN 11868-2: 

Diese Norm legt die Typprüfung von Probenahmeanlage in Milchsammelwagen auf Repräsentativität der Probe sowie auf die Verschleppung von Probe zu Probe fest.