Laborbetrieb Rückstandsanalytik

Die Herstellung von Milchprodukten setzt eine einwandfreie Qualität der dafür eingesetzten Rohmilch voraus. Folglich wird seit mehr als hundert Jahren eine konsequente Eingangsprüfung der angelieferten Milch in den Molkereien bzw. in speziell hierfür eingerichteten unabhängigen Labors vorgenommen. Aus den heutigen hohen Qualitätsansprüchen leiten sich die Maßstäbe für zu kontrollierende Parameter und daraus folglich der zu betreibende Prüfaufwand bezüglich Analysemethoden und Probenumfang ab.
Im Fokus stehen hier Umweltkontaminanten wie PCB und Pestizide vornehmlich aus Immisionen bei Futtermitteln, Reinigungsmittelrückstande wie Chloroform oder QAV (quartäre Ammoniumverbindungen), sowie bestimmte Pharmakarückstände und Aflatoxine.
Aus der Basisverordnung zur Lebensmittelsicherheit, VO 178/2002/EG, ergibt sich eine Verpflichtung sowohl für die öffentliche Hand (§ 51 LFGB) als auch für den einzelnen Lebensmittelunternehmer (VO 852/2004/EG), vorsorgliche Risikobewertungen und Kontrollen zur Vermeidung vom Eintrag unerwünschter Substanzen durchzuführen.
Das Milch-Monitoring in Baden-Württemberg wird von den Molkereien als Instrument im Rahmen ihres betrieblichen HACCP-Konzeptes hinsichtlich der Rohmilchanlieferung genutzt und ergänzt die spezifischen Kontrollansätze der Molkereien. Der überbetriebliche Ansatz mit der zentralen Durchführung über den Milchprüfring Baden-Württemberg e.V. sichert vor allem eine angemessene Risikobewertung gemäß den Gegebenheiten im Land, sowie eine wirtschaftliche Analysendurchführung über die Bündelungseffekte ab.
Methoden der Rückstandsanalytik
Halogenkohlenwasserstoffe
Analytisches Verfahren
Untersuchung von Lebensmitteln - Bestimmung von niedrigsiedenden Halogenkohlenwasserstoffen in Milch
Normierung
ASU L 01.00-35, 1990-06 a
Analytisches Verfahren
Untersuchung von Lebensmitteln - Bestimmung von niedrig siedenden halogenierten Kohlenwasserstoffen in Speiseölen (Modifikation: Matrix Milch und Milchprodukte; Analyten hier Chloroform, Trichlorethen, Tetrachlorethen, Dichlormethan)
Normierung
ASU L 13.04-1, 2006-12 a (DIN EN ISO 16035)
Chloramphenicol
Analytisches Verfahren
Enzymimmunoassay zur quantitativen Bestimmung von Chloramphenicol (Modifikation: hier nur Milch)
Normierung
R-Biopharm AG, RIDASCREEN® Chloramphenicol R1511, 2021-02 a
Aflatoxin M1
Analytisches Verfahren
Enzymimmunoassay zur quantitativen Bestimmung von Aflatoxin M1 in Milch und Milchpulver
Normierung
R-Biopharm AG, RIDASCREEN® Aflatoxin M1, R1121, 2021-02 a
Melamin
Analytisches Verfahren
Enzyme-Linkes Immunosorbent Assay (ELISA) für die Bestimmung von Melamin in kontaminierten Proben (Modifikation: Matrix auch Milchpulver)
Normierung
ABRAXIS Inc. PN50005B 2022-01 a
Analytisches Verfahren
Probenvorbereitung von Milch für den Nachweis von Melamin mittels ABRAXIS Inc. Melamine ELISA Kit in Milch
Normierung
Biosense Laboratories AS – whole milk (liquid) sample preparation, 2008-10 a
Analytisches Verfahren
Probenvorbereitung von Säuglingsnahrungspulver für den Nachweis von Melamin mittels ABRAXIS Inc. Melamine ELISA Kit in Milch
Normierung
Biosense Laboratories AS – infant formula (powder) sample preparation, 2008-09 a
Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV)
Analytisches Verfahren
Bestimmung Quartärer Ammoniumverbindungen in Milch und Milchprodukten mittels LC-MS
Normierung
05026100.QMD, 2019-12 a
Hemmstoffe
Analytisches Verfahren
Bestimmung von Hemmstoffen in Milch mittels LC-MS
Normierung
05026200.QMD, 2021-06 a
Chlorat, Perchlorat
Analytisches Verfahren
Bestimmung von Chlorat und Perchlorat in Milch und Milchprodukten mittels LC-MS
Normierung
05026900.QMD, 2021-05 a
Tetracyclin
Analytisches Verfahren
Nachweis von drei Tetracylinen-Antibiotika-Rückständen in roher, vermischter Milch bei oder unter den EU/CODEX MRL und den Kanadischen MRL
Normierung
Charm Sciences INC, Charm Tetracycline Test LF-TET, 2020-05 a
Streptomycin
Analytisches Verfahren
Nachweis von Streptomycin und Dihydrostreptomycin-Rückständen in Rohmilch
Normierung
Charm Sciences INC, Charm Streptomycin Test LF-STREP, 2022-02 a
Chinolone
Analytisches Verfahren
Enzymimmunoassay zur quantitativen in vitro Bestimmung von Chinolones in Milch und Gewebe (Modifikation: hier nur Milch)
Normierung
RANDOX Laboratories Ltd. Quinolones ELISA QL3454, 2020-10 a
Hemmstoffe inklusive Chinolone
Analytisches Verfahren
Nachweis von Chinolonen (und anderen Hemmstoffen) in Milch
Normierung
AIM GmbH, BRT q-sense, 4120, 2022-07 a
Hemmstoffe
Analytisches Verfahren
Nachweis von Neomycin, Streptomycin und Gentamycin in roher vermischter Milch
Normierung
Charm Sciences INC, LF-NEOSTREP-G, 2022-02 na
Untersuchungsparameter Analytisches Verfahren Normierung
(a akkreditiert; na nicht akkreditiert)
Halogenkohlenwasserstoffe Untersuchung von Lebensmitteln - Bestimmung von niedrigsiedenden Halogenkohlenwasserstoffen in Milch ASU L 01.00-35, 1990-06 a
Untersuchung von Lebensmitteln - Bestimmung von niedrig siedenden halogenierten Kohlenwasserstoffen in Speiseölen (Modifikation: Matrix Milch und Milchprodukte; Analyten hier Chloroform, Trichlorethen, Tetrachlorethen, Dichlormethan) ASU L 13.04-1, 2006-12 a (DIN EN ISO 16035)
Chloramphenicol Enzymimmunoassay zur quantitativen Bestimmung von Chloramphenicol (Modifikation: hier nur Milch) R-Biopharm AG, RIDASCREEN® Chloramphenicol R1511, 2021-02 a
Aflatoxin M1 Enzymimmunoassay zur quantitativen Bestimmung von Aflatoxin M1 in Milch und Milchpulver R-Biopharm AG, RIDASCREEN® Aflatoxin M1, R1121, 2021-02 a
Melamin Enzyme-Linkes Immunosorbent Assay (ELISA) für die Bestimmung von Melamin in kontaminierten Proben (Modifikation: Matrix auch Milchpulver) ABRAXIS Inc. PN50005B 2022-01 a
Probenvorbereitung von Milch für den Nachweis von Melamin mittels ABRAXIS Inc. Melamine ELISA Kit in Milch Biosense Laboratories AS – whole milk (liquid) sample preparation, 2008-10 a
Probenvorbereitung von Säuglingsnahrungspulver für den Nachweis von Melamin mittels ABRAXIS Inc. Melamine ELISA Kit in Milch Biosense Laboratories AS – infant formula (powder) sample preparation, 2008-09 a
Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) Bestimmung Quartärer Ammoniumverbindungen in Milch und Milchprodukten mittels LC-MS 05026100.QMD, 2019-12 a
Hemmstoffe Bestimmung von Hemmstoffen in Milch mittels LC-MS 05026200.QMD, 2021-06 a
Chlorat, Perchlorat Bestimmung von Chlorat und Perchlorat in Milch und Milchprodukten mittels LC-MS 05026900.QMD, 2021-05 a
Tetracyclin Nachweis von drei Tetracylinen-Antibiotika-Rückständen in roher, vermischter Milch bei oder unter den EU/CODEX MRL und den Kanadischen MRL Charm Sciences INC, Charm Tetracycline Test LF-TET, 2020-05 a
Streptomycin Nachweis von Streptomycin und Dihydrostreptomycin-Rückständen in Rohmilch Charm Sciences INC, Charm Streptomycin Test LF-STREP, 2022-02 a
Chinolone Enzymimmunoassay zur quantitativen in vitro Bestimmung von Chinolones in Milch und Gewebe (Modifikation: hier nur Milch) RANDOX Laboratories Ltd. Quinolones ELISA QL3454, 2020-10 a
Hemmstoffe inklusive Chinolone Nachweis von Chinolonen (und anderen Hemmstoffen) in Milch AIM GmbH, BRT q-sense, 4120, 2022-07 a
Hemmstoffe Nachweis von Neomycin, Streptomycin und Gentamycin in roher vermischter Milch Charm Sciences INC, LF-NEOSTREP-G, 2022-02 na
Polychlorierte Biphenyle (PCB) >
Von der Substanzklasse der polychlorierten Biphenyle (PCB) existieren 209 Einzelverbindungen, die auch Kongenere genannt werden. Bei der industriellen Herstellung entstehen immer komplexe Mischungen der verschiedensten Zusammensetzung (nie Einzelverbindungen). Die Substanzen wurden aufgrund ihrer technologisch günstigen Eigenschaften in der Vergangenheit in großen Mengen als Transformatorenöl, Hydraulikflüssigkeit, als wasserbeständiger Weichmacher in Anstrichen, Lacken und Kunststoffen sowie als feuerhemmendes Imprägniermittel eingesetzt. Der Abbau in der Umwelt erfolgt sehr langsam. Seit 1989 die Verwendung dieser Stoffe verboten wurde, ist die Belastung in Lebensmittel beständig zurückgegangen. Trotz dieser Tatsache ist eine weitere Beobachtung dieser Substanzklasse erforderlich, da über Belastung von Futtermitteln (z.B. durch alte Siloanstrichen, Altlasten in Böden oder ähnlichem) nach wie vor PCB in den Nahrungskreislauf gelangen kann.

Seit Mai 2001 ist PCB durch die Stockholmer Konvention weltweit verboten.

In der Praxis ist die Bestimmung aller 209 PCB-Kongeneren nicht praktikabel, deshalb werden normalerweise nur sechs Indikator-Kongenere PCB Nr. 28, 52, 101, 138, 153, 180 analysiert.
Organochlorpestizide >
Organochlorpestizide sind Organochlorverbindungen, die als Schädlingsbekämpfungsmittel früher in Deutschland eingesetzt wurden und auch heute noch in zahlreichen anderen Ländern Verwendung finden. In Deutschland dürfen heute keine Organochlorpestizide mehr angewendet werden. Zu der Stoffgruppe gehören Aldrin, Dieldrin, Chlordan, DDT, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol (HCB), Pentachlorphenol (PCP), Methoxychlor, Toxaphen, Endosulfan und Hexachlorcyclohexan (HCH, Lindan). Die Organochlorpestizide sind stabile Verbindungen, die sich in fetthaltigen Substanzen anreichern können.

Die größte Aufmerksamkeit bei der chemisch-analytischen Analyse beanspruchen nach wie vor die Chlorkohlenwasserstoffe Hexachlorbenzol (HCB), α-HCH, β-HCH, Lindan (γ-HCH), DDT und Dieldrin.

Diese unterliegen zwar seit Jahren einem gesetzlichen Anwendungsverbot, jedoch sind diese chemisch sehr stabil und sehr gut fettlöslich. Es kommt daher nach wie vor zu einer Anreicherung mit diesen Chlorkohlenwasserstoffen im Fettgewebe des Menschen, der am Ende der Nahrungskette steht. Dass ein Monitoring weiterhin erforderlich ist, zeigt ein aktueller Fall in Österreich: beim Verbrennen von Klärschlamm als Sekundärbrennstoff wurde HCB freigesetzt und hat sich in Futtermittel angereichert.

Alle Fragen im Zusammenhang mit Rückstandshöchstgehalten (Maximum Residue Levels – MRL) für Pestizide in Lebens- und Futtermitteln werden in der - Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt.

 

Chlorierte Halogen Kohlenwasserstoffe insbesondere Trichlormethan (Chloroform) >
Trichlormethan, auch Chloroform genannt, kann entstehen, wenn Aktivchlor mit organischen Kohlenstoffverbindungen, also z.B. Milchbestandteilen, in Berührung kommt. Chlor ist im landwirtschaftlichen Bereich in vielen kombinierten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (R+D-Mitteln) für Melkanlagen und Milchtanks enthalten. Trichlormethan kann daher bei Reinigungsvorgängen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb entstehen und unter Umständen in den Rohmilchtank gelangen. Tri-chlormethan ist fettlöslich und, wenn es in die Milch gelangt, im Milchfett zu finden. Problematisch kann der Trichlormethangehalt in Produkten werden, die viel Fett enthalten. In der Ausgangsrohmilch ist die Einhaltung eines Wertes von <2,5 µg/kg Milch Trichlormethan anzustreben, um problemlos die Anforderungen des Gesetzgebers und des Handels an die Endprodukte einhalten zu können.

In der jüngsten Vergangenheit wurden in mehreren EU-Mitgliedsstaaten und auch in einzelnen deutschen Bundesländern flächendeckende Kontroll- und Untersuchungsprogramme auf Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmittel installiert. Diese ergänzen die bereits seit Jahrzehnten bestehenden Stichproben der amtlichen Überwachung und die der Molkereien. Mit Auslöser sind Handelsspezifikationen, die die Vorlage einschlägiger Untersuchungsergebnisse (Molkereiprodukte, Milchsammelwagen, Milcherzeugerebene) und die Einhaltung von Richtwerten deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten vorsehen. Beim korrekten Einsatz zugelassener R&D-Mittel ist ein Trichlor-methaneintrag vermeidbar.
Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) >
Quartäre Ammoniumverbindungen sind kationische Tenside. Hauptvertreter dieser Stoffgruppe sind Benzalkoniumchloride (BAC) und das Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC). Quartäre Ammoniumverbindungen sind seit Jahrzehnten bewährte Desinfektionsmittel, die in der Lebensmittelverarbeitung im Einsatz sind. In einem Monitoring, das zwischen 2010 und 2012 an Rohmilchproben durchgeführt wurde, konnten QAV Rückstände nachgewiesen werden. Ursache ist unzureichende Spülung nach der Anlagendesinfektion und insbesondere zu niedrigen Spülwassertemperaturen. Rückstände von QAV können also bei guter fachlicher Praxis vermieden werden.

Ursache der neuen Diskussion über QAV-haltige Desinfektionsmittel war eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung, BfR, über die Gesundheitliche Bewertung der Rückstände von Benzalkoniumchlorid (QAV) in Lebensmitteln vom 09.Juli 2012.

Der ursprünglich herangezogene Grenzwert von 0,01 mg/kg orientiert sich am Einsatzverbot einzelner Stoffe als Pflanzenschutzmittel und ist daher für die Beurteilung als Rückstand der R&D-Mittel-Anwendung wenig geeignet. Darüber hinaus bewegt sich dieser Grenzwert an oder unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze. Für DDAC hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (StALuT) einen Toleranz-/Sicherheitswert von 0,5 mg/kg für die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln bzw. Futtermitteln bereits festgelegt. Seit dem 26.07.2012 ist der gleiche Sicherheitswert auch für die Benzalkoniumchloride (BAC) gültig. Beim Vorkommen von BAC und DDAC nebeneinander gilt der Sicherheitswert für jede Gruppe separat.

Damit dürfen Lebensmittel und Futtermittel pflanzlicher und tierischer Herkunft mit einem DDAC-Gehalt höher als 0,5 mg/kg oder/und einem BAC Gehalt höher als 0,5 mg/kg nicht in den Verkehr gebracht werden.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden Höchstgehalte für Lebens- und Futtermittel festgelegt. Demnach gelten seit dem 12. November 2014 spezifische Rückstandshöchstgehalte für DDAC und BAC von je 0,1 mg/kg für alle Warenarten gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Es gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten. Das bedeutet, dass nur noch bis zum 11. August 2015 für DDAC und BAC die Schwellenwerte für die Verkehrsfähigkeit in Höhe von 0,5 mg/kg gelten und anzuwenden sind.

Ab 12. August 2015 gilt dann der neue Schwellenwert von 0,1 mg/kg Rohmilch für jede der beiden Substanzen. Für Milch für Kinder- und Säuglingsnahrung gilt weiterhin der Grenzwert von 0,01 mg/kg für jede der beiden Substanzen.
Aflatoxin M1 >
Aflatoxin M1 ist ein Mykotoxin, welches als Umwandlungsprodukt in der Leber von Nutztieren aus den Aflatoxinen B/G (B1, B2, G1 und G2) entsteht. Diese Aflatoxine können in verschimmeltem Futter von bestimmten Pilzstämmen der Gattung Aspergillus flavus gebildet werden. Der Übergang von Aflatoxinen aus Futter in tierische Produkte wird auch als „carry over“-Effekt von Mykotoxinen bezeichnet. Es wird von einem weitgehend linearen Zusammenhang von der Aflatoxin B1-Kontamination des Futters mit der in der Milch zu messenden Aflatoxin M1-Konzentration ausgegangen. Bei der Verarbeitung von Aflatoxin M1-haltiger Rohmilch kann das Aflatoxin auch in Folgeprodukte übergehen.

Leider erscheinen immer wieder belastete Futtermittelchargen auf dem Markt, z.B. Aflatoxin B1 belastete Chargen als Folge von Schimmelbefall. Die Antwort der Milchwirtschaft auf diese Problematik war eine freiwillige Futtermittelvereinbarung. Diese „Vereinbarung über die Kontrolle der Unbedenklichkeit von Futtermitteln für den Einsatz in der Milchproduktion“ haben der Milchwirtschaftliche Verein Baden-Württemberg e.V. und die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. mit den Futtermittelherstellern abgeschlossen. Gleichzeitig wurde ein Monitoringprogramm von Aflatoxin M1 in Rohmilch etabliert, um mögliche Belastungen im Vorfeld zu erkennen. Erfreulicherweise konnten in Folge der Futtermittelvereinbarung vom Jahr 1990 keine Grenzwertüberschreitungen für Aflatoxin M1 bei baden-württembergischen Rohmilchproben mehr festgestellt werden. Dennoch muss diese Problematik im Auge behalten werden, so wurden im März 2013 in Niedersachsen im Rahmen des dortigen Milch-Monitorings bei der Untersuchung einer Hofmilch ein Aflatoxin M1 Eintrag festgestellt. Das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit berichtete, dass diese Milchprobe höchstwahrscheinlich im Zusammenhang mit der Verfütterung einer Charge Futtermittel-Mais aus Serbien kontaminiert wurde.

Hat die Futtermittelwirtschaft gelernt in der 90er Jahren das Risiko durch belastete Sojaimporte in den Griff zu kriegen, tun sich nunmehr über den erweiterten innergemeinschaftlichen Warenverkehr und dem Futtermitteltransfer mit anderen europäischen Ländern neue Problemfelder auf. War in früheren Jahren der Hauptaugenmerk auf Futtermittelimporte (vor allem Futtermitteleiweiß Soja und Mais) aus tropischen Ländern gerichtet, muss mit der Etablierung von Eiweißfutterpflanzen in Europa auch der Landhandel beachtet werden.
Chloramphenicol >
Chloramphenicol ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Antibiotika und besitzt ein breites Spektrum gegen grampositive und gramnegative Erreger. In der Humanmedizin wird es heute nur noch als Reserveantibiotikum angewendet, wenn andere Optionen versagen.

Chloramphenicol ist als Tierarzneimittel für den Einsatz bei Milchtieren nicht zugelassen.

Nach VO(EU) 37/2010 darf Chloramphenicol als verbotener Stoff in der Milch nicht nachgewiesen werden. Vom internationalen Handel werden Zertifikate über Untersuchungen der Anlieferungsmilch auf Chloramphenicol aufgrund spezieller nationaler Importvorschriften zwingend nachgefragt.
Tetracyclin >

Tetracyclin ist ein Antibiotikum und zählt zur Gruppe der Tetracycline. Tetracyclin ist ein Breitbandantibiotikum, welches von Streptomyceten (Streptomyces aureofaciens) produziert wird und gegen viele bakterielle Infektionen angewandt wird.

Streptomycin >

Streptomycin ist ein Aminoglycosid-Antibiotikum, welches von zahlreichen Streptomyceten gebildet wird.

Melamin >
Als Chinesischer Milchskandal beziehungsweise Melamin-Skandal wird ein 2008 aufgedeckter Lebensmittelskandal in China bezeichnet.

Der chinesische Milchskandal hat zu einer enormen Nachfragesteigerung nach Milchpulver aus Deutschland/Europa geführt, wobei für den Import in wichtigen asiatischen Märkten „Melaminfrei-Zertifikate“ zwingend vorgeschrieben sind.

Melamin ist gemäß Bedarfsgegenstände-Verordnung zur Herstellung von Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt (Verpackungsmaterial) zugelassen. Dort ist für Melamin ein spezifischer Migrationsgrenzwert (Übergang vom Gegenstand auf Lebensmittel) von 30 mg/kg Lebensmittel festgesetzt. Andere Grenzwerte für Melamin in Lebensmitteln gab es in der europäischen und in der nationalen Lebensmittelgesetzgebung nicht.

Aufgrund der aus China bekannt gewordenen Belastung von Lebensmitteln mit Melamin erließ die europäische Kommission am 26. September 2008 die Entscheidung 2008/757/EG. Mit dieser wurden unter anderem die Einfuhr von Säuglingsnahrung mit Herkunft oder Ursprung aus der Volksrepublik China verboten sowie ein Höchstgehalt an Melamin von 2,5 mg/kg für zusammengesetzte Lebensmittel aus China festgelegt. Diese wurde in der nationalen Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung übernommen. Bei Überschreitung des Höchstgehaltes muss die Ware vernichtet werden. Seit 2011 ist das Einfuhrverbot für Lebensmittel aus China, die mit einem Gehalt von über 2,5 mg/kg Melamin kontaminiert sind, in die Lebensmitteleinfuhr-Verordnung aufgenommen.