Über uns
Aufgaben und Struktur (Stand 2007)
Satzungsgemäße Aufgabe des Milchprüfringes Baden-Württemberg e.V. ist die Förderung der Milchgüte.
Wesentliche rechtliche Basis für die Tätigkeiten des Milchprüfringes sind das EU-Lebensmittelhygienerecht, die bundesdeutsche Milchgüteverordnung sowie die dazu gehörende Durchführungsverordnung und Verwaltungsvorschrift.
Die Milch aus allen rd. 12.500 Milcherzeugerbetrieben, die an Molkereien in Baden-Württemberg geliefert wird sowie aus den registrierten Direktvermarkterbetrieben, wird regelmäßig in Labors des Milchprüfringes auf chemische und mikrobiologische Parameter untersucht. Die Untersuchungsergebnisse stellen zum einen die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der abgegebenen Milch sicher und dienen andererseits auch als Bezahlungsgrundlage bei der Milchgeldabrechnung für die einzelnen Erzeugerbetriebe nach dem jeweiligen Gehalt an wertbestimmenden Inhaltsstoffen.
Der Milchprüfring Baden-Württemberg wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführt. Der ehrenamtliche Vorstand setzt sich paritätisch aus Milcherzeugern und –verarbeitern zusammen. Die fachliche wie wirtschaftliche Aufsicht behält sich das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mit seinen zuständigen Dienststellen vor.
Seit 1906 wird in Baden-Württemberg die Milch aus den Erzeugerbetrieben auf Qualitätsmerkmale geprüft. Ab 1946 wurden die Milchprüfringe Baden sowie Württemberg und Hohenzollern gegründet, um schließlich 1985 zum Milchprüfring Baden-Württemberg e.V. zu verschmelzen. Prüfkriterien und Untersuchungsverfahren wurden in den vergangenen hundert Jahren den gewandelten Anforderungen laufend angepasst. Sie entsprechen den heute in der Lebensmittelwirtschaft gültigen Qualitätsstandards. Beschäftigt sind zirka 60 Mitarbeiter/innen an den verschiedenen Standorten.
Weitere Aufgaben und Tätigkeiten neben der Durchführung der Milchgüteverordnung sind:
Aus der Anwendung und Umsetzung des EU-Lebensmittelhygienerechts und der MilchgüteVO ergeben sich weitere Einsätze des Milchprüfrings wie Amtsmeldung bei Nichteinhaltung der Grenzwerte, Ziehung von Wiederzulassungsproben nach §9 Tierische LebensmittelüberwachungsVO sowie von Vollproben nach § 2 MilchgüteVO und Stichprobennahme bei Direktvermarktung.
Im privatrechtlichen Auftrag werden Milchproben der Milcherzeuger und der Molkereien gebührenpflichtig auf verschiedene Parameter untersucht:
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Für die Milchleistungsprüfung werden aus privatrechtlichem Auftrag die Proben auf Fett, Eiweiß, Harnstoff und Zellgehalt untersucht. Deren monatliche Ergebnisse erhalten die Landwirte; weiterhin finden sie Eingang in die Fütterungsberatung, die Zuchtwertschätzung sowie die Herdenmanagementprogramme.
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Hofkontrollen in den Erzeugerbetrieben gemäß privatrechtlichen Qualitätsprogrammen wie QM Milch, QZBW (HQZ) und QS werden im Auftrag der Molkereien bzw. der Erzeuger selbst vorgenommen.
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