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QM Milch - Inhalte

1. Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere
Die Anforderungen, die an Gesundheit und Haltungsbedingungen der Kühe gestellt werden, richten sich nach den Auflagen der gültigen MilchVO und sind in einem dem QM Milch beigelegten Katalog beschrieben. Ein Schwerpunkt liegt auf der Sicherung der Eutergesundheit.

2. Kennzeichnung der Tiere und Bestandsregister
Die Einhaltung der ViehverkehrsVO ist zwingend notwendig, um die heutigen Auflagen an die Bestandsdokumentation zu erfüllen.

3. Milchgewinnung und -lagerung
Die Umgebung, in der Kühe gemolken werden, ist so zu gestalten, dass eine qualitativ hochwertige Milchgewinnung gewährleistet werden kann.
Die Melkanlage, das Melkzeug sowie der Milchkühltank, sind regelmäßig zu warten. Die Melkarbeit hat sorgfältig unter den hygienischen Grundanforderungen zu erfolgen.

4. Futtermittel
Der Einsatz von Futtermitteln ist ein zentraler Baustein zur Produktion qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel. Daher sind besondere Ansprüche an Zukauf und Einsatz von Futtermitteln zu stellen.


       hier  die Liste der anerkannten Futtermittelhersteller als pdf-Datei (Stand 23.12.2011)


5. Tierarzneimittel
Der Milcherzeuger muss behandelte Kühe eindeutig kennzeichnen. Die Milch tierarzneimittel-behandelter Kühe darf erst nach Ablauf der Wartezeit wieder in Verkehr gebracht werden. Die abgelieferte Milch muss frei von Hemmstoffen sein. Gemäß der MilchGüteVO wird die Milch auf Hemmstoffe untersucht.

6. Umwelt
Die Auflagen (Nährstoffvergleich) der DüngeVO sind einzuhalten.

Rückstandsuntersuchungen
Um einen möglichen Eintrag von unerwünschten Stoffen in die Milch zu unterbinden, werden sowohl von den Molkereien als auch von amtlichen Stellen Untersuchungen auf Schadstoffe (Umwelt) sowie Rückstände (Pflanzenschutz-, Tierarzneimittel) durchgeführt.

Kontrollen und Verantwortung
Jeder Milcherzeuger ist zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie zu einer Guten Fachlichen Praxis verpflichtet und haftet uneingeschränkt für von seinem Betrieb ausgehende Schäden. Daher ist eine objektive Eigenkontrolle im ureigenen Interesse jedes Erzeugers.

Kontrollen durch betriebsfremde Einrichtungen, wie beauftragte Stellen der Molkerei (Milchprüfring) oder dem Amtsveterinär, tragen zu einer weiteren objektiven Beurteilung bei.

Milchprüfring Baden-Württemberg e.V. - Marie-Curie-Str. 19 - 73230 Kirchheim unter Teck - email - Impressum