QM Milch - Ablauf einer Prüfung
Ablauf einer Prüfung durch den Milchprüfring Baden-Württemberg e.V.
Nach Beschluss in der Molkerei, QM Milch umzusetzen, setzt sich der Milchprüfring mit den Milcherzeugern telefonisch in Verbindung.
Soweit die Erzeuger an den Milchprüfring nicht vorab eine Bescheinigung einer Amtsveterinärbegehung nach MilchVO einsenden, wird der jeweils prüfende Mitarbeiter sich in der Vorwoche zur Hofbegehung telefonisch anmelden und den Termin abstimmen. Die Hofbegehung selbst dauert rund ein bis zwei Stunden und beginnt mit einem Rundgang durch Milchkammer, Melkstand, Stall und Futterlager. Daran schließt sich nach Einsicht der Unterlagen mit Futterlieferscheinen, Tierarzneimittelaufzeichnung, Unterlagen nach ViehverkehrsVO eine gemeinsame Besprechung des Milcherzeugers und des Prüfers über die Bewertung der einzelnen Kriterien an.
Sind jeweils die maßgeblichen Punkte (k.o.-Kriterien) wie TBC-freier Bestand, Dokumentation des Futterzukaufs und Aufzeichnungen nach Tierarzneigesetz bzw. ViehverkehrsVO sowie die erforderliche Mindestpunktzahl der Kriterien erfüllt, erhält der Betrieb die Bescheinigung QM Milch erfüllt. Andernfalls wird bei Nichtbestehen innerhalb eines Zeitraums von drei bis sechs Monaten eine gebührenpflichtige Nachbegehung erfolgen. Hier werden nur die nicht bestandenen Punkte geprüft. Der Milchprüfring hinterlässt einen Bericht, welcher bitte aufzubewahren ist.
Über die Ergebnisse erhält die Molkerei als EDV-Datensatz einmal monatlich vom Milchprüfring einen Bericht. Dabei sind auch die registrierten Veterinärbegehungen aufgeführt.
Bei Nichtbestehen der Nachkontrolle ergreift die Molkerei die jeweils im Einzelfall angemessenen Schritte. Hierzu kann durchaus eine weitere gebührenpflichtige Nachkontrolle oder z.B. eine schriftliche Abmahnung durch die Molkerei gehören.
Aufgrund der bisherigen Begehungen des Milchprüfringes ist davon auszugehen, dass rund 95 bis 98 Prozent der Betriebe die QM-Anforderungen beim ersten Besuch erfüllen. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, die Betriebe über die ordnungsgemäße Führung der Tierarzneimittelaufzeichnung zu informieren.
Die Abrechnung der Nachkontrollgebühren in Höhe von 30,-- € zuzügl. MwSt. erfolgt an die Molkerei zur Verrechnung mit der Milchgeldauszahlung.
Die Hofbegehungen für an baden-württembergische Molkereien liefernde Milcherzeugerbetriebe erfolgt grundsätzlich durch den Milchprüfring Baden-Württemberg e.V., auch dann, wenn die Erzeugerbetriebe in Bayern liegen. Ausnahme bildet der Fall, in dem sich Erzeugerbetriebe mit Sitz in Bayern freiwillig vom Milchprüfring Bayern nach QS kontrollieren lassen und gleichzeitig durch diesen Milchprüfring auch QM Milch abprüfen lassen. Vergleichbar zur Veterinärkontrolle erhält der Milchprüfring Baden-Württemberg die QM Milch-Ergebnisse. Die Abrechnung erfolgt zwischen den Milchprüfringen.
Amtsveterinärkontrollen
Um Doppelkontrollen auf den Erzeugerbetrieben soweit wie möglich zu vermeiden, werden belegbare Kontrollen der Amtsveterinäre als ausreichende Kontrolle auch im Sinne QM Milch anerkannt. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat zugesagt, dass die Amtsveterinäre diese einfachen Belege (Datum, Name des Veterinärs, Amt, Unterschrift) auf dem besuchten Erzeugerbetrieb aushändigen. Die Zusendung an den Milchprüfring muss aber der Landwirt selbst vornehmen. Im Umkehrzuge wird den Milcherzeugerbetrieben auch geraten, die Berichte des Milchprüfring über die (einwandfrei bestandene) QM-Prüfung an das örtliche Veterinäramt zu senden, damit diese auch hier rechtzeitig vor der Auswahl der zu besuchenden Betriebe berücksichtigt werden können. |