Bewertungskriterien
Grundlagen der Milchgüteuntersuchung und Bewertungskriterien für die Milchgeldabrechnung
- Fett- und Eiweißgehalt
Für die Bestimmung der Zu- bzw. Abschläge zu den Standardwerten 3,7 % Fett und 3,4 % Eiweiß werden bis zu 13 Untersuchungen im Monat vorgenommen. Es zählt der arithmetische Monatsdurchschnitt.
- Keimgehalt:
Monatlich werden zwei konservierte Keimzahlproben untersucht. Es zählt das geometrische Mittel der Keimzahlwerte der letzten zwei Monate unter Berücksichtigung der Besserstellungsregelung.
Güteklasse 1: - Keimzahlwert bis 100.000 [Keime/ml]
Güteklasse 2: - Keimzahlwert höher als 100.000 [Keime/ml]
- Milchgeldabzug mit mind. 2 cent/kg
- Somatischer Zellgehalt:
Die Probenzahl beträgt monatlich bis zu 13. Das geometrische Mittel wird aus den Werten der letzten drei Monate berechnet (Besserstellung).
Bei Überschreiten des Grenzwertes von 400.000 [Somatische Zellen je ml] ist das Milchgeld um mind. 1 cent/kg zu kürzen.
- Hemmstoffe:
Tägliches Hemmstoffmonitoring, sowie mindestens (!!) zwei Hemmstoffuntersuchungen je Milcherzeuger und Monat. Ein Abzug beim Milchgeld erfolgt um 5 cent/kg für jedes (!) Ergebnis hemmstoff-positiv.
- Verdacht auf Wasserzusatz:
Monatlich erfolgt mindestens eine Untersuchung des Gefrierpunktes (Richtwert 0,515° C). Bei Verdacht auf Verwässerung wird eine Vollprobe aus Abend- und Morgengemelk gezogen. Milchgeldabzüge richten sich nach den Lieferordnungen der einzelnen Molkereien.
Stand 2004 |