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Bewertungskriterien

Grundlagen der Milchgüteuntersuchung und Bewertungskriterien
für die Milchgeldabrechnung

  • Fett- und Eiweißgehalt

    Für die Bestimmung der Zu- bzw. Abschläge zu den Standardwerten
    3,7 % Fett und 3,4 % Eiweiß
    werden bis zu 13 Untersuchungen im Monat vorgenommen.
    Es zählt der arithmetische Monatsdurchschnitt.

  • Keimgehalt:

    Monatlich werden zwei konservierte Keimzahlproben untersucht. Es zählt das geometrische Mittel der Keimzahlwerte der letzten zwei Monate unter Berücksichtigung der Besserstellungsregelung.

    Güteklasse 1: - Keimzahlwert bis 100.000 [Keime/ml]

    Güteklasse 2:
    - Keimzahlwert höher als 100.000 [Keime/ml]

    - Milchgeldabzug mit mind. 2 cent/kg
  • Somatischer Zellgehalt:

    Die Probenzahl beträgt monatlich bis zu 13.
    Das geometrische Mittel wird aus den Werten der letzten drei Monate berechnet (Besserstellung).

    Bei Überschreiten des Grenzwertes von 400.000 [Somatische Zellen je ml] ist das Milchgeld
    um mind.  1 cent/kg zu kürzen.
  • Hemmstoffe:

    Tägliches Hemmstoffmonitoring, sowie mindestens (!!) zwei Hemmstoffuntersuchungen je Milcherzeuger und Monat.
    Ein Abzug beim Milchgeld erfolgt um 5 cent/kg für jedes (!) Ergebnis „hemmstoff-positiv“.
  • Verdacht auf Wasserzusatz:

    Monatlich erfolgt mindestens eine Untersuchung des Gefrierpunktes (Richtwert –0,515° C).
    Bei Verdacht auf Verwässerung wird eine Vollprobe aus Abend- und Morgengemelk gezogen.
    Milchgeldabzüge richten sich nach den Lieferordnungen der einzelnen Molkereien.

Stand 2004

Milchprüfring Baden-Württemberg e.V. - Marie-Curie-Str. 19 - 73230 Kirchheim unter Teck - email - Impressum